In unserem Format „Ihr fragt, wir antworten“ geben wir euch unsere Ratschläge und Erfahrungen rund um Kunstmarketing, Kunst Verkaufen uvm.! Heute widmen wir uns der Frage:

„Ich möchte als Hobbykünstler Bilder
verkaufen, was muss ich beachten?“

Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass gar nicht so viele Unterschiede bestehen, ob du als „Profi“ davon lebst oder als Hobbykünstler Kunst verkaufst. Einige Mythen wie „Kunst ist steuerfrei“ (dazu weiter unten) halten sich nach wie vor, haben mit der Realität jedoch wenig zu tun.

Künstler: Gewerbe oder Freiberufler, oder gar nichts?

DISCLAIMER: Bei allen in Artikel erwähnten Inhalten und Regelungen handelt es sich um unsere eigene, praxisorientierte Meinung und keinesfalls um eine Rechts- oder Steuerberatung. Kläre die für dich geltenden Regelungen mit einem Fachanwalt. Auch erheben wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Muss ich als Hobbykünstler ein Gewerbe anmelden?

Blickt man in unsere Gesetzgebung, so findet sich dort folgender Grundsatz: „Betreibt jemand eine Handlung mit der Absicht, dadurch Einnahmen zu erzielen, so tut er das gewerblich“. Sobald also eine Gewinnabsicht zu erkennen ist – selbst wenn du nur ein paar Bilder verkaufst oder nebenberuflich Kunst verkaufen möchtest – steht im Zweifel auch immer eine gewerbliche Tätigkeit im Raum, mit all den verbundenen Verantwortlichkeiten (z.B. Gewerbeanmeldung). (Quelle)

Der gewerbefreie Status der „Liebhaberei“ (Quelle) trifft hier in den meisten Fällen keine Anwendung.

Allerdings hat der Gesetzgeber für gewisse Tätigkeiten, darunter auch Künstler*innen, mit der Rolle des „Freiberuflers“ gewisse Freiräume und Ausnahmen geschaffen. Das ist auch gemeint, wenn sich jemand als „freischaffender Künstler“ bezeichnet.

Kurzgesagt:

Wenn du deine eigenen Bilder verkaufst, ist es meistens kein Gewerbe, sondern eine freischaffende bzw. freiberufliche künstlerische Tätigkeit – und für diese brauchst du keinen Gewerbeschein.

Du musst du dich lediglich bei deinem Gewerbe bzw. Finanzamt als freiberuflicher bzw. freischaffender Künstler melden und keine Gewerbeanmeldung vornehmen. Und das völlig kostenlos. In der Regel reicht dafür ein einfaches Telefonat oder formloses Schreiben mit deiner Steueridentifikationsnummer. Du erhältst dafür dann wenige Wochen später ein Bestätigungsschreiben.

Allerdings ist sehr streng geregelt, was unter diese freiberuflich künstlerische Tätigkeit fällt, und was nicht. Kunsthandwerker, die z.B. kunstvolle Brieföffner herstellen, sind zum Beispiel von dieser Regelung ausgeschlossen. Auch Prints, d.h. Reproduktionen deiner Werke, dürfen oft nicht als Freiberufler verkauft werden.

Wichtig ist bei der Entscheidung oft die „schöpferische Höhe“ (salopp gesagt die Einzigartigkeit deiner Werke) und die „Funktionslosigkeit“ (Kunst hat keine Funktion, ein Brieföffner allerdings schon). In der Praxis für eine solche Unterscheidung natürlich immer wieder zu Problemen und Grenzfällen, die ggf. gerichtlich geklärt werden müssen.

Unser Tipp: Melde dich im Zweifelsfall telefonisch bei deinem Gewerbeamt, um das zu klären.

P.S.: Der Vollständigkeit halber – unter gewissen Umständen fällt das Verkaufen von Hobbykunst auch unter sog. „Nebenberufliche Tätigkeiten“ nach § 3 Nr. 26 EStG., und es ist keine Anmeldung nötig (Quelle). Hier ist aktuell ein steuerlicher Freibetrag von 3000€ im Jahr möglich, insofern die Tätigkeit u.a. im Auftrag einer öffentlich-rechtlichen oder als gemeinnützig anerkannten Körperschaft erfolgt bzw. gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke dient. Mehr zu den konkreten Regelungen findest du hier.

Rubrik "Kunst verkaufen + Steuer": Sind Kunstverkäufe steuerfrei?

Hartnäckig hält sich auch das Gerücht, der Verkauf von Kunstwerken wäre steuerfrei. Dem ist nicht der Fall, und zwar egal ob du deine Kunst als „Liebhaberei“, als Freiberufler*in oder gewerblich verkaufst.

Denn das Gewerbeamt kümmert sich nur um die Einhaltung der Gewerbeordnung – das hat aber nichts mit der „Steuer“ im Allgemeinen und genauer mit der Einkommensteuer oder Umsatzsteuer (im Volksmund Mehrwertsteuer) zu tun. Folglich regelt dies auch das Finanzamt, und nicht das Gewerbeamt. (Quelle)

Willst du als Hobbykünstler Bilder verkaufen, und erzielst erfolgreich damit Einnahmen, musst du auf diese Einnahmen selbstverständlich Steuern zahlen.

Kunstverkäufe + Einkommenssteuer

Die Einkünfte vom Kunstverkauf (aus der hauptberuflichen oder nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeit) sind am Ende des Jahres als sog. „selbständige Einkünfte“ zu erfassen. Dabei ist egal, ob du deine Kunstüber Online-Plattformen oder offline über Ausstellungen verkaufst. Zur Erfassung gibt es in der Steuererklärung die Anlage „EÜR“ (Einkommensüberschussrechnung).

In dieser Anlage stellst du die Ausgaben für deine Kunst (z.B. Farben, Pinsel, Leinwände,…) deinen Einnahmen gegenüber, um den Gewinn oder Verlust zu ermitteln.

Der Saldo dieser Rechnung (d.h. die Summe unterm Strich) wird dann mit deinen anderweitig versteuerbaren Einkommen (z.B. der Lohn aus deiner Festanstellung) abgerechnet.

Ein zwei konkrete, stark vereinfachte Beispiele:

Du möchtest nur nebenberuflich Kunst verkaufen und verdienst mit deinem Beruf 50.000€ (brutto) im Jahr, und hast im Jahr mit dem Verkauf deiner Bilder nach Herstellungskosten einen Gewinn von 2.000€ (netto) erzielt. Folglich hast du am Ende des Jahres ein zu versteuerndes Einkommen von 52.000€ und zahlst darauf z.B. 12.662€ Steuern. (Quelle) Einen Großteil davon, nämlich 11.844€ hast du bereits als Lohnsteuer entrichtet, und du musst lediglich 818€ an Steuern nachzahlen*.

Im 2.Fall verdienst mit deinem Beruf 50.000€ (brutto) im Jahr, und hast im Jahr mit dem Verkauf deiner Bilder nach Herstellungskosten einen Verlust von 3.000€ (netto) eingefahren. Folglich hast du am Ende des Jahres ein zu versteuerndes Einkommen von 47.000€ und zahlst darauf z.B. 10.750€ Steuern. (Quelle) Da du mittels der Lohnsteuer aber zunächst 11.844€ entrichtet hast, bekommst du sogar 1094€ an Steuern zurück*.

(*diese Fälle sind stark vereinfacht und gehen z.B. nicht auf Ausgabenpauschalen ein, die du als Arbeitnehmer steuergünstig in Anspruch nehmen darfst)

Falls du mehr Informationen zur Besteuerung finden möchtest, hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen eine sehr gute Broschüre zur Besteuerung von Künstlern entworfen, die du hier herunterladen kannst.

Kunstverkäufe + Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer & Das "Künstler-Kleingewerbe"

Neben der Einkommensteuer spielt bei dem Verkauf deiner Kunstwerke natürlich auch die Umsatzsteuer – im Volksmund bekannt als Mehrwertsteuer – eine Rolle, da du als Unternehmer (freiberuflich / gewerblich) an Endkunden, d.h. Privatpersonen verkaufst.

Um den rechnerischen und buchhalterischen Aufwand zu minimieren empfiehlt es sich, für deine künstlerische Tätigkeit als Hobbykünstler die sog. Kleinunternehmerregelung nach §19 Ust.-Gesetz in Anspruch zu nehmen (das solltest du definitiv bei deiner Meldung beim Gewerbe bzw. Finanzamt angeben!). Salopp nennt man das auch das „Künstler-Kleingewerbe“.

Diese Regelung hat den Vorteil, dass du auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen musst, also dein Bruttoertrag auch dein Nettoertrag ist. Eine entsprechend erklärender Passus muss allerdings auf deiner Rechnung aufgeführt sein. Übertriffst du in einem Jahr die Kleinunternehmergrenze von 22.000€ reinem Gewinn, bist du ab dem nächsten Jahr voll umsatzsteuerpflichtig.

In diesem Fall musst du auf den Verkauf deiner Kunstwerke zusätzlich den reduzierten Umsatzsteuersatz von 7% aufrechnen und diesen an das Finanzamt abführen. Auch kannst du dir ab dann die gezahlte Umsatzsteuer auf deine Ausgaben (z.B. 19% Umsatzsteuer auf Farbtuben) wieder zurückholen. Da in diesem Fall die Buchhaltung und Rechnungsstellung komplexer wird, empfehle ich dir dringend, davor mit einem Steuerberater zu sprechen oder dich weiter zu informieren.

Ich möchte als Hobbykünstler Bilder verkaufen, was muss ich beachten?

Wie du gesehen hast macht es gar keine so großen Unterschiede, ob du als Vollzeit- oder Hobbykünstler Bilder verkaufen möchtest. Wenn du also deine Kunst online verkaufen oder offline ‚an den Mann bringen‘ willst, musst du einige Dinge berücksichtigen. Aber wenn du diese Besonderheiten beachtest, kannst du schon mit geringem Aufwand die Basis für dein Kunst-Business legen, um dich dann Stück für Stück zu steigern.

 

Und wenn du so richtig mit deiner Kunst durchstarten möchtest, bieten wir dir ein kostenloses Erstgespräch an, bei dem du nicht nur alle deine Fragen besprechen kannst, sondern auch individuell für dich beurteilen kannst, ob unser Künstler-Coaching das Richtige für dich ist.